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das Thema ergibt sich aus dem Verhalten in einer Familiensache. Eine gewalttätige Mutter wird vom Jugendamt durch Diskriminierung des Vaters
bevorteilt. Die Gewalttaten der Mutter werden gedeckelt.
Gerichtlich vereinbarte begleitete Umgänge werden vom Jugendamt sofort hintergangen.
Die Gerichte deckeln das Verhalten des Jugendamtes und lassen Recht und Gesetz - Recht und Gesetz sein.
Es wird dort gelogen und verleumdet
und jegliches rechtliche Gehör verweigert. Kindeswohl ist nur ein hohler Begriff.
hiermit möchte ich über Probleme bei meinen Versuchen der Einbeziehung des BVV Pankow berichten
Basis ist häusliche Gewalt von Frauen gegen Männer berichten
hier werden eigene Erfahrungen und
meine persönliche Meinung geäußert,
für
Inhalte von verlinkte Seiten bin ich nicht verantwortlich
bin
an Erfahrungsaustausch interessiert
eine theoretische Begründung dafür kann in folgender Überlegung gesucht werden:
Die Ordnung der politischen Gemeinschaft solle sich auf Gerechtigkeit gründen.
Eine Demokratie setzt die Einhaltung der Grundrechte voraus. Insbesondere gilt dies für die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit: Der politischen Entscheidung sollte ein freier Austausch der Meinungen und Standpunkte vorausgehen.
Die Achtung und der Schutz der Menschenrechte, Grundrechte und Bürgerrechte müssen in einer Demokratie gewährleistet werden. Menschenrechte bedürfen keiner rechtlichen Grundlage, sondern sollen universell gelten. Kein Staat ist also dazu befugt, einem Individuum seine Menschenrechte abzusprechen.
Zu den Menschenrechten gehört beispielsweise das Verbot von Folter (Artikel 5), die Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 7) und der Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren (Artikel 11, bzw. Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention).
Die Meinungs- und Pressefreiheit sind ebenfalls im Grundgesetz und in der UN-Menschrechtscharta festgehalten. Diese sind in einer Demokratie deswegen besonders wichtig, da sie unmittelbar mit der Informationsfreiheit zusammenhängen. Vor allem eine unabhängige Presse ist für die öffentliche Meinungsbildung essentiell. Ohne die Möglichkeit sich unabhängig von staatlicher Zensur zu informieren, ist auch eine freie und kritische Meinungsbildung nicht möglich. Die ist aber insbesondere in einer Demokratie von zentraler Bedeutung. Die Bürger selbst sollen Einfluss auf das politische Geschehen nehmen. Dafür müssen sie sich natürlich erstmal ein eigenständiges Meinungsbild machen können, um daraufhin für etwas ihre Stimme abzugeben oder eben nicht.
vom Jugendamt werden sofort die gerichtlichen Festlegungen gebrochen und die Mutter wird verleitet gegen diese Festlegungen zu handeln ....
der Vater wird nicht angehört. .....
nBeratungen der Eltern werden nicht gefördert und verhindert. .....
der Vater wird verleumdet und Kindeswohlgefährdungen werden nicht zur Kenntnis genommen .....
Beschwerden werden nicht sachlich bearbeitet und gar nicht beantwortet ......
Akteneinsicht nicht gewährt .....
Jugendamtsleiterin Krause reagiert auf nicht ein Schreiben .....
im Dez. 2016 stellte ich einen Antrag auf eine Einwohneranfrage zur Sitzung am 25.1.2017
weitere Einwohneranfrage vom 25.2.17 :
Hiermit stelle ich die folgende Frage an Frau Rona Tietje :
hierauf erfolgt keine Reaktion
1. In dem Schreiben vom 9.2.17 haben Sie folgendes mitgeteilt,
Abschließend weise ich darauf hin, dass ich meine Mitarbeiterinnen aufgefordert habe, wiederholenden Schriftverkehr zu bereits behandelten Sachverhalten Ihnen nicht mehr zu beantworten.
Bedeutet dieses, dass Sie in dem Fall W..... die
- Untätigkeit Ihrer Mitarbeiter Krause (8 Schreiben keine Reaktion), Herr Bandlow (unzählige Schreiben keine Reaktion) deckeln
- Gesetzesverletzungen (§13 und § 25 SGB X; § 36 SGB VIII) im Jugendamt fördern
- das Unterlaufen von gerichtl. Festlegungen durch Frau Howe deckeln
- das Verhindern von Untersuchungen von Kind und Mutter tolerieren - Bis zum heutigen Tage (fast ein Jahr) hat das Jugendamt noch kein Gespräch in der Sache mit dem Vater realisiert.
2. Frau Tietje wirkt dann mit dem niveaulosen Schreiben vom 28.2.17 dem Gipfel der Bürgerverachtung mit dem Satz :
Für mich entsteht hier die Frage,
es erfolgte keine Reaktion
Darstellung des Bezirksbürgermeisters Herr Benn im Schreiben vom 6.4.2017 :
Ihre Bitten, z.B. den Antrag auf Hilfe zu bescheiden, liegt nicht in meinem Ermessen. Der Gesetzgeber gibt hier Verfahren vor, die für alle Prozeßbeteiligten bindend sind.
Dieses erfolgte auf die Formulierung in der Beschwerde vom 22.2.2017 :
Obwohl die Bevollmächtigung in § 13 SGB X und der Hilfeplan in § 36 SGB VIII vorgegeben sind, wird dieses in Ihrem Hause immer wieder negiert. womit die Gesetzesverletzungen in Ihrem Hause weitergehen. Dieses Schreiben mit Anlagen werde ich auch den Abgeordneten zur Information übergeben. Ich biete Ihnen auch gern ein Gespräch über die Problematik an.
Ich bitte Sie, mir bis zum 10.3.2017 zu bestätigen, daß
- der Antrag auf Hilfe beschieden wird
- ein Verfahren bezüglich Hilfeplan durchgeführt wird
Leistungen der Jugendhilfe sind in
SGB VIII § 27 - Hilfe zur Erziehung
(1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
§ 28 - Erziehungsberatung
Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.
§ 31 - Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
§ 35 - Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.
§ 35a - (1a) Hinsichtlich der Abweichung der seelischen Gesundheit nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Stellungnahme
1. eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
2. eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder
3. eines Arztes oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt,
einzuholen.
§ 36 - Mitwirkung, Hilfeplan
Festgelegt.
Daraus ergibt sich die Frage :
da auf die Anträge zu den Einwohneranfragen nicht ragiert wurde, erfolgte am 5.4.17 eine Mahnung bezüglich der Bearbeitung
auf diese antwortet am 10.4.17 Frau Gruber
Sehr geehrter Herr W........ ,
mit Ihrem Anliegen haben Sie sich bereits am 25.1.2017 für eine Einwohnerfragstunde angemeldet und am 18.3.eine Eingabe (EB 059/VIII „Beschwerde Fall W........“) eingereicht. Diese befindet sich im Prozess der Bearbeitung- Daher habe ich Ihre erneute Anfrage vom 5.4.2017 an die Ausschussvorsitzende des Ausschusses Bürgerdienste, Eingaben und Beschwerden, Geschäftsordnung Frau Steinke weitergeleitet. Sobald der Ausschuss über Ihr Anliegen beraten hat, erhalten Sie eine Antwort. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen - Jana Marie Gruber
da keine akzeptable Reaktion erfolgte, wurde der Bezirksverordnetenvorsteher van der Meer am 24.4.17 angeschrieben
an den BVV Pankow - Bezirksverordnetenvorsteher - z.H. Herrn Michael van der Meer
Sehr geehrter Herr van der Meer,
im Dezember 2016 habe ich ein Antrag auf eine Einwohneranfrage gestellt, der auch umgehend bearbeitet wurde. Auf einen weiteren Antrag am 25.2.17 im Internet erfolgte keine Reaktion. Deshalb stellte ich einen erweiterten Antrag am 30.3.17, auch hierauf erfolgte keine Reaktion. Deshalb stellte ich die Angrage nocheinmal per Mail, da nicht klar war, ob die Anträge auf Ihren Internetformblatt angekommen ist. Hierauf erhielt ich von Frau Gruber am 10.4.17 folgende Reaktion :
mit Ihrem Anliegen haben Sie sich bereits am 25.1.2017 für eine Einwohnerfragstunde angemeldet und am 18.3.eine Eingabe (EB 059/VIII „Beschwerde Fall .........“) eingereicht. Diese befindet sich im Prozess der Bearbeitung- Daher habe ich Ihre erneute Anfrage vom 5.4.2017 an die Ausschussvorsitzende des Ausschusses Bürgerdienste, Eingaben und Beschwerden, Geschäftsordnung Frau Steinke weitergeleitet. Sobald der Ausschuss über Ihr Anliegen beraten hat, erhalten Sie eine Antwort. Vielen Dank für Ihr Verständnis. - Mit freundlichen Grüßen
Hier zeigt sich, daß der Antrag vom 25.2.17 von Ihrem Büro nicht zeitnah bearbeitet wurde. Auch auf den Antrag vom 30.3.17 wurde erst nach Nachfrage mit der o.g. Reaktion gewirkt. Die Einwohneranfrage ist eine demokratische Form für die Bürger und kann nicht abhängig gemacht werden von Entscheidungen zu einer Beschwerde. Außerdem ist die Beschwerde erst ein Monat nach dem Antrag eingereicht worden. Somit entsteht für mich der Eindruck, daß hier Verzögerungen bewußt organisiert wurden. Dies ist für mich nicht haltbar, unter dem Gesichtspunkt des aus meiner Sicht bürgerverachtende Auftreten von Frau Tietje mit der Ausführung : Der umfangreiche Schriftverkehr zwischen Ihnen und meinen Mitarbeitern im JA veranlaßt mich, ihre Eignung respektive Befähigung durch das Rechtsamt überprüfen zu lassen. Meine Mitarbeiterin im Beschwerdemanagement ist angewiesen worden, bis zum Vorliegen des Gutachtens weiteren Schriftverkehr mit Ihnen nicht zu bearbeiten. Ich bitte Sie Sorge zu tragen, daß meine Anträge auf Einwohneranfragen zeitnah bearbeitet werden.
H-J. W.........
Bezirksverordnetenversammlung
Bezirksverordnetenvorsteher - z.H. Herrn Michael van der Meer
B.O. , den 24.11.2018
Beschwerden
Sehr geehrter Herr van der Meer,
Hiermit fordere ich Sie auf, die Beschwerden vom 18.3.2017 und 23.4.2017 endlich zu bearbeiten und ein Ergebnis bekanntzugeben.
Mfg.
keine Reaktion
an die Abgeordneten des BVV erfolgten mit Schreiben vom 22.2.17, 5.3.17 und 16.5.17 Informationen zur Situation in der Sache .
Schreiben an die Abgeordneten des BVV vom 5.3.2017
Schreiben an die Abgeordneten des BVV vom 16.5.2017
keine Reaktionen !
es wurde am 18.3.17 eine Beschwerde an den Beschwerdeausschuß gerichtet
weitere Beschwerde an den Beschwerdeausschuß des BVV vom 23.4.2017
auch auf ein Antrag auf Hilfe beim Jugendausschuß vom 29.1.19 wird nicht reagiert.
BVV Bezirk Pankow - Jugendhilfeausschuss - z.H. Herrn Blauert
Fröbelstr. 17 - 10405 Berlin
Antrag auf Hilfe zum Abbau von Kindeswohlgefährdung - im Fall W - B. O. , den 29.01.2019 Sehr geehrter Herr Blauert,
ich wende mich als Großvater von W....... an sie. hiermit beantrage ich die Hilfe beim Abbau der Kindeswohlgefährdung die durch die Arbeit von Herrn Bandlow erzeugt wurde. Herr Bandlow hat mit Lügen und Intrigen - die Untersuchung von W...... - die Beratung von W....... und den Eltern - die Akteneinsicht u.a. verhindert. Das Gericht, die Gutachterin und der Verfahrensbeistand wurden beeinflusst, dem Vater das Sorgerecht abzuerkennen, obwohl er das Kind drei Jahre gut versorgt und erzogen hat, während die Mutter das Kind beeinflusst und den Vater ständig vor dem Kind schlecht macht usw. Ich übergebe auch eine Beschwerde vom 20.11.18 dem sie einiges zur Situation entnehmen Können. Insbesondere ist die Einschätzung der Kindeswohlgefährdung von KIZ ständig von Herrn Bandelow nicht verwendet. Die begonnene Beratung bei KIZ wurde von Herrn Bandlow hintergangen. Herr Bandlow hat mit dem Vater seit ca. zwei Jahren kein Kontakt. Ich übergebe Ihnen auch einige Schreiben an Herrn Benn bezüglich der Gefährdungseinschätzung Von mir. Es ist kein Zustand, dass W....... in eine Situation mit Druck gezwungen werden Soll, nur weil Herr Bandlow nicht mit seinen Befindlichkeiten zurechtkommt. mfg.
Zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Bürger dazu aufgerufen, sich aktiv in die Gestaltung des Landes einzumischen.
"Im Grundgesetz steht nicht "Alles Gute kommt von oben", sondern da steht "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"", sagte er in Berlin. Zugleich forderte Steinmeier eine Versachlichung der öffentlichen politischen Debatte in Deutschland. "Bei aller Freiheit und selbst im Eifer des Streits muss etwas gewahrt bleiben, das sich vielleicht in zwei Begriffen zusammenfassen lässt - Anstand und Vernunft. Ohne Anstand und Vernunft gelingt keine demokratische Debatte."
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