Demokratie wird im BVV Pankow nicht gelebt !






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  • Willkür
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  • das Thema ergibt sich aus dem Verhalten in einer Familiensache. Eine gewalttätige Mutter wird vom Jugendamt durch Diskriminierung des Vaters bevorteilt. Die Gewalttaten der Mutter werden gedeckelt.
    Gerichtlich vereinbarte begleitete Umgänge werden vom Jugendamt sofort hintergangen. Die Gerichte deckeln das Verhalten des Jugendamtes und lassen Recht und Gesetz - Recht und Gesetz sein.
    Es wird dort gelogen und verleumdet und jegliches rechtliche Gehör verweigert. Kindeswohl ist nur ein hohler Begriff.


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    Bezirksbürgermeister Benn läßt Kindeswohlgefährdung zu !


    Spruch :

    Ochsen gehören auf den Acker und nicht ins Rathaus.


    Blog erstellt : 12.02.2020



    BVV Pankow und die Demokratie ! ?

    hiermit möchte ich über Probleme bei meinen Versuchen der Einbeziehung des BVV Pankow berichten

    Basis ist häusliche Gewalt von Frauen gegen Männer berichten
    hier werden eigene Erfahrungen und meine persönliche Meinung geäußert,
    für Inhalte von verlinkte Seiten bin ich nicht verantwortlich
    bin an Erfahrungsaustausch interessiert

    Demokratie

    sind Staatsgebilde, in denen Macht und Regierung vom Volk ausgehen :

    Eine wichtige Legitimationstheorie der Demokratie gründet sich auf eine „Volksherrschaft“, die auf der Zustimmung und Mitwirkung der Mehrheit der Bürger beruhen sollte.

    eine theoretische Begründung dafür kann in folgender Überlegung gesucht werden:

    Die Ordnung der politischen Gemeinschaft solle sich auf Gerechtigkeit gründen.

    Eine Demokratie setzt die Einhaltung der Grundrechte voraus. Insbesondere gilt dies für die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit: Der politischen Entscheidung sollte ein freier Austausch der Meinungen und Standpunkte vorausgehen.

    Die Achtung und der Schutz der Menschenrechte, Grundrechte und Bürgerrechte müssen in einer Demokratie gewährleistet werden. Menschenrechte bedürfen keiner rechtlichen Grundlage, sondern sollen universell gelten. Kein Staat ist also dazu befugt, einem Individuum seine Menschenrechte abzusprechen.

    Zu den Menschenrechten gehört beispielsweise das Verbot von Folter (Artikel 5), die Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 7) und der Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren (Artikel 11, bzw. Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention).

    Die Meinungs- und Pressefreiheit sind ebenfalls im Grundgesetz und in der UN-Menschrechtscharta festgehalten. Diese sind in einer Demokratie deswegen besonders wichtig, da sie unmittelbar mit der Informationsfreiheit zusammenhängen. Vor allem eine unabhängige Presse ist für die öffentliche Meinungsbildung essentiell. Ohne die Möglichkeit sich unabhängig von staatlicher Zensur zu informieren, ist auch eine freie und kritische Meinungsbildung nicht möglich. Die ist aber insbesondere in einer Demokratie von zentraler Bedeutung. Die Bürger selbst sollen Einfluss auf das politische Geschehen nehmen. Dafür müssen sie sich natürlich erstmal ein eigenständiges Meinungsbild machen können, um daraufhin für etwas ihre Stimme abzugeben oder eben nicht.

    in Pankow sehe ich erhebliche Einschränkungen in der Verwirklichung der Demokratie

    Für mich entsteht hier die Frage,

    welche Eignung und Befähigung Frau Tietje bei mir überprüfen lassen will. und ob Frau Tietje sich weiter befähigt hält, mit Bürgern umgehen zu können ?

    es erfolgte keine Reaktion


    weiterer Antrag auf eine Einwohneranfrage wurde am 27.4.19 gestellt.


    Darstellung des Bezirksbürgermeisters Herr Benn im Schreiben vom 6.4.2017 :

    Ihre Bitten, z.B. den Antrag auf Hilfe zu bescheiden, liegt nicht in meinem Ermessen. Der Gesetzgeber gibt hier Verfahren vor, die für alle Prozeßbeteiligten bindend sind.

    Dieses erfolgte auf die Formulierung in der Beschwerde vom 22.2.2017 :

    Obwohl die Bevollmächtigung in § 13 SGB X und der Hilfeplan in § 36 SGB VIII vorgegeben sind, wird dieses in Ihrem Hause immer wieder negiert. womit die Gesetzesverletzungen in Ihrem Hause weitergehen. Dieses Schreiben mit Anlagen werde ich auch den Abgeordneten zur Information übergeben. Ich biete Ihnen auch gern ein Gespräch über die Problematik an.

    Ich bitte Sie, mir bis zum 10.3.2017 zu bestätigen, daß

    - der Antrag auf Hilfe beschieden wird

    - ein Verfahren bezüglich Hilfeplan durchgeführt wird

    Leistungen der Jugendhilfe sind in

    SGB VIII § 27 - Hilfe zur Erziehung

    (1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

    § 28 - Erziehungsberatung

    Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.

    § 31 - Sozialpädagogische Familienhilfe

    Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

    § 35 - Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

    Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.

    § 35a - (1a) Hinsichtlich der Abweichung der seelischen Gesundheit nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Stellungnahme

    1. eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,

    2. eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder

    3. eines Arztes oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt,

    einzuholen.

    § 36 - Mitwirkung, Hilfeplan

    Festgelegt.

    Daraus ergibt sich die Frage :

    meint der Herr Benn, er sei als oberster Dienstherr des Jugendamtes Pankow nicht für die Durchsetzung der o.g. Gesetze verantwortlich und verweigert damit W........ die gesetzlich vorgegebene Hilfe ?

    da auf die Anträge zu den Einwohneranfragen nicht ragiert wurde, erfolgte am 5.4.17 eine Mahnung bezüglich der Bearbeitung

    auf diese antwortet am 10.4.17 Frau Gruber

    Sehr geehrter Herr W........ ,

    mit Ihrem Anliegen haben Sie sich bereits am 25.1.2017 für eine Einwohnerfragstunde angemeldet und am 18.3.eine Eingabe (EB 059/VIII „Beschwerde Fall W........“) eingereicht. Diese befindet sich im Prozess der Bearbeitung- Daher habe ich Ihre erneute Anfrage vom 5.4.2017 an die Ausschussvorsitzende des Ausschusses Bürgerdienste, Eingaben und Beschwerden, Geschäftsordnung Frau Steinke weitergeleitet. Sobald der Ausschuss über Ihr Anliegen beraten hat, erhalten Sie eine Antwort. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Mit freundlichen Grüßen - Jana Marie Gruber

    da keine akzeptable Reaktion erfolgte, wurde der Bezirksverordnetenvorsteher van der Meer am 24.4.17 angeschrieben

    an den BVV Pankow - Bezirksverordnetenvorsteher - z.H. Herrn Michael van der Meer

    Sehr geehrter Herr van der Meer,

    im Dezember 2016 habe ich ein Antrag auf eine Einwohneranfrage gestellt, der auch umgehend bearbeitet wurde. Auf einen weiteren Antrag am 25.2.17 im Internet erfolgte keine Reaktion. Deshalb stellte ich einen erweiterten Antrag am  30.3.17, auch hierauf erfolgte keine Reaktion. Deshalb stellte ich die Angrage nocheinmal per Mail, da nicht klar war, ob die Anträge auf Ihren Internetformblatt angekommen ist. Hierauf erhielt ich von Frau Gruber am 10.4.17 folgende Reaktion :

    mit Ihrem Anliegen haben Sie sich bereits am 25.1.2017 für eine Einwohnerfragstunde angemeldet und am 18.3.eine Eingabe (EB 059/VIII „Beschwerde Fall .........“) eingereicht. Diese befindet sich im Prozess der Bearbeitung- Daher habe ich Ihre erneute Anfrage vom 5.4.2017 an die Ausschussvorsitzende des Ausschusses Bürgerdienste, Eingaben und Beschwerden, Geschäftsordnung Frau Steinke weitergeleitet. Sobald der Ausschuss über Ihr Anliegen beraten hat, erhalten Sie eine Antwort. Vielen Dank für Ihr Verständnis. - Mit freundlichen Grüßen

    Hier zeigt sich, daß der Antrag vom 25.2.17 von Ihrem Büro nicht zeitnah bearbeitet wurde. Auch auf den Antrag vom 30.3.17 wurde erst nach Nachfrage mit der o.g. Reaktion gewirkt. Die Einwohneranfrage ist eine demokratische Form für die Bürger und kann nicht abhängig gemacht werden von Entscheidungen zu einer Beschwerde. Außerdem ist die Beschwerde erst ein Monat nach dem Antrag eingereicht worden. Somit entsteht für mich der Eindruck, daß hier Verzögerungen bewußt organisiert wurden. Dies ist für mich nicht haltbar, unter dem Gesichtspunkt des aus meiner Sicht bürgerverachtende Auftreten von Frau Tietje mit der Ausführung : Der umfangreiche Schriftverkehr zwischen Ihnen und meinen Mitarbeitern im JA veranlaßt mich, ihre Eignung respektive Befähigung durch das Rechtsamt überprüfen zu lassen. Meine Mitarbeiterin im Beschwerdemanagement ist angewiesen worden, bis zum Vorliegen des Gutachtens weiteren Schriftverkehr mit Ihnen nicht zu bearbeiten. Ich bitte Sie Sorge zu tragen, daß meine Anträge auf Einwohneranfragen zeitnah bearbeitet werden.

    H-J. W.........

    Bezirksverordnetenversammlung

    Bezirksverordnetenvorsteher - z.H. Herrn Michael van der Meer

    B.O. , den 24.11.2018

    Beschwerden

    Sehr geehrter Herr van der Meer,

    Hiermit fordere ich Sie auf, die Beschwerden vom 18.3.2017 und 23.4.2017 endlich zu bearbeiten und ein Ergebnis bekanntzugeben.

    Mfg.

    keine Reaktion

    an die Abgeordneten des BVV erfolgten mit Schreiben vom 22.2.17, 5.3.17 und 16.5.17 Informationen zur Situation in der Sache .

    Schreiben an die Abgeordneten des BVV vom 5.3.2017


    Schreiben an die Abgeordneten des BVV vom 16.5.2017


    keine Reaktionen !

    es wurde am 18.3.17 eine Beschwerde an den Beschwerdeausschuß gerichtet


    weitere Beschwerde an den Beschwerdeausschuß des BVV vom 23.4.2017



    der BVV - Pankow reagiert nicht ! - wir Bürger sind es wohl nicht wert - um mit uns über Probleme zu kommunizieren ?

    es werden von den Bedienstenden nur Ausreden erfunden, um nur keine Probleme behandeln zu müssen, dazu wird auch das Abstempeln als Querulant benutzt - dies wird dann durch Untätigkeit im BVV gedeckelt ? .

    wozu gibt es Ausschüsse, wenn sie nicht tätig werden ?

    auch auf ein Antrag auf Hilfe beim Jugendausschuß vom 29.1.19 wird nicht reagiert.

    BVV Bezirk Pankow - Jugendhilfeausschuss - z.H. Herrn Blauert

    Fröbelstr. 17 - 10405 Berlin

    Antrag auf Hilfe zum Abbau von Kindeswohlgefährdung - im Fall W - B. O. , den 29.01.2019
    Sehr geehrter Herr Blauert,

    ich wende mich als Großvater von W....... an sie. hiermit beantrage ich die Hilfe beim Abbau der Kindeswohlgefährdung die durch die Arbeit von Herrn Bandlow erzeugt wurde. Herr Bandlow hat mit Lügen und Intrigen
    - die Untersuchung von W......
    - die Beratung von W....... und den Eltern
    - die Akteneinsicht u.a.
    verhindert. Das Gericht, die Gutachterin und der Verfahrensbeistand wurden beeinflusst, dem Vater das Sorgerecht abzuerkennen, obwohl er das Kind drei Jahre gut versorgt und erzogen hat, während die Mutter das Kind beeinflusst und den Vater ständig vor dem Kind schlecht macht usw. Ich übergebe auch eine Beschwerde vom 20.11.18 dem sie einiges zur Situation entnehmen Können. Insbesondere ist die Einschätzung der Kindeswohlgefährdung von KIZ ständig von Herrn Bandelow nicht verwendet. Die begonnene Beratung bei KIZ wurde von Herrn Bandlow hintergangen. Herr Bandlow hat mit dem Vater seit ca. zwei Jahren kein Kontakt. Ich übergebe Ihnen auch einige Schreiben an Herrn Benn bezüglich der Gefährdungseinschätzung Von mir. Es ist kein Zustand, dass W....... in eine Situation mit Druck gezwungen werden Soll, nur weil Herr Bandlow nicht mit seinen Befindlichkeiten zurechtkommt.
    mfg.


    Zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Bürger dazu aufgerufen, sich aktiv in die Gestaltung des Landes einzumischen.

    "Im Grundgesetz steht nicht "Alles Gute kommt von oben", sondern da steht "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"", sagte er in Berlin. Zugleich forderte Steinmeier eine Versachlichung der öffentlichen politischen Debatte in Deutschland. "Bei aller Freiheit und selbst im Eifer des Streits muss etwas gewahrt bleiben, das sich vielleicht in zwei Begriffen zusammenfassen lässt - Anstand und Vernunft. Ohne Anstand und Vernunft gelingt keine demokratische Debatte."

    dies erfordert aber, daß die Politiker und ihre Handlanger sich angewöhnen, - hinzuhören und dann auch über Problemlösungen diskutieren - wie das oben Beschriebene beweist, fehlt es daran vollkommen !



    Beispiel CSS3: Bild mit Bildbeschriftung

    Verleumdungen und üble Nachreden vom Jugendamt, Gericht, Verfahrensbeistand und Gutachter

    • der Vater hätte die Mutter schlecht gemacht, um Verfahrensvorteile zu erzwingen .....
    • auf Einschätzungen von Mitarbeitern vom KIZ zur Situation wird nicht eingegangen ....
    • alle Handlungen und Taten der Mutter sind normal ...
    • Polizei und Kindergarten haben bei der Mutter jede Gefahr ausgeschlossen .... (obwohl dieses objektiv nicht möglich ist ...)
    • der Vater alle mit Beschwerden überzieht ....
    • der Vater hat den Kindergarten gekündigt ....
    • der Vater habe die Verfahren verzögert ....
    • angezeigte Gefährdungen des Kindes werden nicht zur Kenntnis genommen ....


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